WER DARF DEN f.3-RAUM NUTZEN?
- Alle Menschen, die auf Wacker leben, wohnen und arbeiten dürfen den Raum nutzen. Zum Wacker Gelände zählen das ehemalige Fabrikgelände, die angrenzenden Reihenhäuser, Casa Mocca und der Mühlenhof.
- Besucher und Externe dürfen den Raum als Gäste von Wacker Bewohnern nutzen. Diese übernehmen hier die Verantwortung.
- Auch Kinder und Jugendliche dürfen den Raum nutzen. Ihre Eltern übernehmen hier die Verantwortung.
WIE BEKOMMT MAN ZUTRITT ZUM f.3-RAUM?
- Um den Raum so unbürokratisch und öffentlich wie möglich zu halten, wollen wir kurzfristig ein Chip-Kartensystem installieren.
WELCHE NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN GIBT ES FÜR DEN f.3-RAUM?
Der Raum hat bisher drei Haupt-Nutzungsmöglichkeiten:
1. Lounge / „Wacker Wohnzimmer“ – ein offener, zeitlich ungebundener Begegnungsraum
2. Öffentliche regelmäßige oder einmalige Veranstaltungen (Beispiel: Filmabend / Hofladen / Morning Glory / After Work / Kindergruppe / Weihnachtsfest etc.)
3. Geschlossene private oder gewerbliche Veranstaltungen (Beispiel: Tagesseminar / Shooting / WEG-Treffen /Mitarbeiterversammlung)Für diese Art der Nutzung steht als Obergrenze ein Kontigent von 5 Tagen pro Monat zur Verfügung, um die überwiegend öffentliche und gemeinschaftsorientierte Nutzung des Raums zu gewährleisten. Diese Veranstaltungen dürfen maximal 3 Monate im Voraus gebucht werden.
Für alle Nutzungen gilt:
Alle vorgefundenen Grundeinrichtungsgegenstände im Raum werden nach Nutzung in den Zustand wie bei Übernahme zurückgeführt. Zusätzlich benötigte Gegenstände werden eigenverantwortlich für den Zeitraum der Nutzung beschafft und danach wieder entfernt. Es werden keine Einrichtungsgegenstände entnommen oder hinzugefügt. Der Raum wird mindestens so sauber hinterlassen, wie er vorgefunden wird. Sollte nach Nutzung eine zusätzliche professionelle Reinigung des Raumes notwendig sein, sind die Kosten vom Nutzer persönlich zu tragen. Beschädigungen werden direkt per Mail an f3@wackerfabrik.de gemeldet. Nutzer, die Schäden verursachen, kommen für mögliche Kosten auf.
Regeln für die Lounge / „Wacker Wohnzimmer“
- Das Wacker Wohnzimmer ist öffentlich. Jeder kann kommen und sich dazugesellen.
- Das Wacker Wohnzimmer findet nicht statt, wenn im Vorfeld eingetragene Veranstaltungen im Raum stattfinden.
- Im Raum stehen Getränke sowie eine Kaffeemaschine mit Pads zur Selbstbedienung zur Verfügung.
- Eine Kaffee-Kasse ist vorhanden, eine Preisliste hängt aus. Die Kaffeemaschine muss eigenverantwortlich gewartet werden.
- Essen kann mitgebracht und verzehrt werden, Essensreste dürfen nicht im Raum entsorgt werden. Grundsätzlich sind Tassen und Geschirr eigenverantwortlich zu reinigen.
- Der Raum und das WC wird mindestens so sauber hinterlassen, wie er vorgefunden wird. Putzutensilien stehen vor Ort zur Verfügung und dürfen gerne benutzt werden.
- Die Selbstbedienung stellt ein Experiment dar. (Wir sind gespannt, ob es klappt :-)…)
Regeln für öffentliche regelmäßige oder einmalige Veranstaltungen
- Diese Veranstaltungen müssen im Vorfeld in einen öffentlichen Kalender eingetragen werden.
- Die Veranstaltungen sind für jeden Interessierten zugänglich. Dies können kostenfreie Veranstaltungen sein (Filmabende, Vorträge, Infoveranstaltungen etc.) oder Veranstaltungen, bei denen Waren verkauft oder Eintrittsgelder erhoben werden (Hofladen, After Work Lounge, Wacker Wanderbar, Theaterveranstaltungen, etc.)
Der Raum lebt auch davon, dass wir mit ihm Spendengelder generieren, die für gemeinnützige Veranstaltungen, die Ausstattung oder die weitere Finanzierung des Raums reinvestiert werden. Daher sollten Menschen, die in diesem Raum Gewinne erwirtschaften, eigenverantwortlich nach folgenden Kriterien entscheiden, ob und welchen Anteil sie in Spendenform zurückgeben können/möchten:
- Wie stark trage ich mit meinem Angebot zur Vernetzung und zum Benefit für die Gemeinschaft im Sinne der Grundidee des Raumes bei?
- Wie hoch ist mein persönlicher Aufwand, wieviel meiner persönlichen Arbeitskraft stelle ich zur Verfügung?
- Wie hoch sind die Einnahmen, die ich aus der kostenfreien Nutzung des Raumes erwirtschafte?
Regeln für geschlossene private oder gewerbliche Veranstaltungen
- Diese Veranstaltungen müssen im Vorfeld in einen öffentlichen Kalender eingetragen werden.
- Es steht ein Kontingent von maximal 5 Tagen pro Monat für diese Veranstaltungen zur Verfügung. Diese Veranstaltungen dürfen maximal 3 Monate im Voraus gebucht werden.
- Die Veranstaltungen sind nicht öffentlich. Der Raum steht anderen Nutzern zu dieser Zeit nicht zur Verfügung.
- Für diese Art von Veranstaltungen ist ein Spendengeld nach eigenem Ermessen zu entrichten.
Die Höhe des Spendengeldes ist eigenverantwortlich nach folgenden Kriterien zu bemessen:
- Wie stark trage ich mit meinem Angebot zur Vernetzung und zum Benefit für die Gemeinschaft im Sinne der Grundidee des Raumes bei?
- Wie hoch sind die Einnahmen/Gewinne, die ich aus der kostenfreien Nutzung des Raumes für mich privat/mein Unternehmen erwirtschafte?
WIE ERFOLGT DIE BUCHUNG IM ÖFFENTLICHEN KALENDER?
Ein Kalendersystem ist derzeit im Aufbau. Wir planen einen digitalen Kalender, den alle einsehen können, auch wenn sie räumlich nicht in der Nähe sind (z.B. Google-Timer). Über ein Display im f.3-Raum wird dieser digitale Kalender zusätzlich vor Ort einsehbar sein. Da wir noch nicht so weit sind, beginnen wir mit einem klassischen Wand-Kalender, der im Raum direkt ausgefüllt werden kann.
f.3-ROOMSERVICE
Folgende Dinge werden wir im Raum für alle zur Verfügung stellen:
1. Kostenfreies WLAN
2. 1 x pro Woche (1 Stunde) professionelle Grundreinigung.
3. ein Chipkartensystem (die Karten kosten vermutlich eine gesonderte Schutzgebühr)
Die Finanzierung dieser Leistungen erfolgt über die bisher eingesammelten Spenden.
WER ENTSCHEIDET?
Diese Regeln haben Gültigkeit bis Anfang März 2017. Sie werden in einer Vollversammlung bestätigt oder geändert, falls sich Änderungsbedarf ergibt.
Das vorläufige f.3-Verwaltungsgremium kann in diesem Zeitraum bei Handlungsbedarf bereits Regeln in Abstimmung mit dem Vorstand des Kulturvereins (dem Mieter des Raums) ändern. Verbesserungsvorschläge können jederzeit per Mail an f3@wackerfabrik.de mitgeteilt werden.
Jeder kann aktives Mitglied des f.3-Verwaltungsgremiums werden, indem er diesen Wunsch bis zum 1.1.2017 per Mail an f3@wackerfabrik.de meldet. Ein aktives Mitglied verpflichtet sich an den regelmäßigen monatlichen Treffen des f.3-Verwaltungsgremiums teilzunehmen und im Sinne der Grundidee eine zielorientierte und unbürokratische Verwaltung des f.3-Raums zu ermöglichen.